Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie immer dann, wenn ein fremdsprachiges Dokument vor den eigenen Gerichten und staatlichen Behörden rechtswirksam werden soll. Das betrifft z.B. Gerichtsurteile, Zeugnisse oder notarielle Verträge.
Nur ein beeidigter (oder auch vereidigter bzw. ermächtigter) Übersetzer darf solche Urkunden übersetzen. Die Übersetzung gilt dann als „beglaubigt“ und wird von Behörden und Gerichten als Beweismittel anerkannt. Kurz: die Beglaubigung ist ein Echtheitszertifikat für das übersetzte Dokument.

Dokumente juristisch wasserdicht übersetzen

Mit Stempel und Unterschrift bescheinigt der beeidigte Übersetzer, dass seine Übersetzung „richtig und vollständig“ ist. Sie haben die Sicherheit, dass Ihr Dokument von einem Übersetzer angefertigt wurde, „der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde“ (§ 142 Abs. 3 Zivilprozessordnung). Sprich: Das Dokument ist juristisch wasserdicht übersetzt.

Für welche Urkunden werden oft beglaubigte Übersetzungen benötigt?

Folgende fremdsprachigen Urkunden kommen für Beglaubigungen in Frage:

  • Gerichtsurteile
  • Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen
  • Behördendokumente (z.B. Führerscheine)
  • Urkunden (z.B. Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden)
  • Gesellschafter- und Übernahmeverträge
  • Handelsregisterauszüge
  • Geschäftsberichte
  • Klage- und Anwaltsschreiben
  • Rechtsakten von Gerichtsvollziehern
  • Bescheinigungen und Zertifikate
  • Versicherungspolicen
  • Testamente

Deutschland: zusätzlicher Befähigungsnachweis nötig

Der Urkundenübersetzer zählt zu den Fachübersetzern. Er wird in Deutschland häufig durch ein Landgericht bestellt und beeidigt. Als beeidigter Fachübersetzer übernimmt eine quasi hoheitlich Aufgabe: Er tritt als Sprachmittler bei Gerichten, Behörden und Notaren auf und trägt dazu bei, dass die Rechte aller (Prozess-)Beteiligten gewahrt bleiben. Deshalb genügt ein einschlägiger Studienabschluss bzw. die staatliche Übersetzerprüfung nicht als Voraussetzung. Zusätzlich muss er eine besondere Befähigung im Bereich der juristischen Fachsprache nachweisen – sowohl in Deutsch als auch in mindestens einer Fremdsprache.

Schweiz und Österreich

In der Schweiz werden Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden in der Regel notariell beglaubigt. Damit wird bescheinigt, dass der Übersetzer nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet hat.
Wer sich in Österreich in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher eintragen lassen will, muss Berufserfahrung als Dolmetscher und Übersetzer nachweisen – Hochschulabsolventen mindestens zwei Jahre, alle anderen Bewerber fünf Jahre.

Legalisation und die Apostille

Im internationalen Urkundenverkehr gibt es zwei Arten der Echtheitsbestätigung einer ausländischen Urkunde: die Legalisation und die Apostille.

  • Bei der Legalisation bestätigt das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, die Echtheit der Urkunde.
  • In den meisten Fällen genügt eine „Haager Apostille.“ Dabei bestätigt eine Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, die Echtheit der Urkunde. Der Weg über das ausländische Konsulat erübrigt sich also für Sie.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei der Behörde, bei der Sie die jeweilige Urkunde vorlegen müssen, welche Beglaubigungsform sie verlangt. Fragen Sie auch, in welcher Form die Übersetzung vorgelegt werden muss. Manchmal genügt ein Scan des Originaldokuments mit beigefügter Übersetzung (vom beeidigten Übersetzer gestempelt und unterschrieben), manchmal muss das Originaldokument selbst vorgelegt werden. Das heißt, der Übersetzer bzw. die Übersetzungsagentur muss es per Einschreiben oder Kurier an die Behörden übermitteln.

Übersetzer oder Übersetzungsagentur?

Sie können sich auf dem Markt für freie Übersetzer umschauen und die Webseiten der vielen freiberuflichen Übersetzer scannen. Oder Sie sparen sich die Mühe und greifen gleich auf die Dienste einer professionellen Übersetzungsagentur wie eubylon zurück.
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